Versorgung

Der Hausarzt ist zuständig für jegliche medizinische Belange des Patienten.

Dies kann eine akute Versorgung einer Verletzung sein, aber auch eine körperliche Untersuchung aufgrund einer akuten Erkrankung, wie z.B. Lungenentzündung, Brechdurchfall oder auch links-thorakale Schmerzen im Rahmen eines Herzinfarktes.

Der Hausarzt ist mehr als nur Koordinationsarzt. Er ist der erste zuständige Arzt, den Patienten kontaktieren, wenn sie Rat suchen oder eine diagnostische Hilfe und/oder eine Behandlung benötigen. Er ist zuständig für diagnostische und therapeutische Erstmaßnahmen. Der Hausarzt ist angehalten und auch wirtschaftlich verpflichtet die Patienten selbst zu versorgen - so gut er kann. Dies setzt einen erfahrenen Arzt voraus und erfordert geduldige Patienten.

Wenn der Hausarzt die Verantwortung bezüglich der Krankheit des Patienten teilen muß, ist eine Mitbehandlung durch einen anderen Facharzt zuweilen notwendig. Das Prinzip der hausärztlichen Primärversorgung der Patienten bleibt dadurch trotzdem weiter bestehen und ist aufgrund der im Sozialgesetzbuch V festgelegten Pflicht zur Wirtschaftlichkeit auch Pflicht eines jeden Patienten.

Der Hausarzt versorgt akute und chronische Patientensymptome in der Praxis. Außerhalb der Praxis werden akute und vor allem auch chronische Leiden der Patienten professionell behandelt. Durch die Integration einer „Gemeindeschwester" ist eine optimale kurz- und langfristige Versorgung besonders alter Menschen gesichert. Für Notfälle gibt es für alle Patienten eben auch die Möglichkeit ihren Hausarzt notfalls außerhalb der Sprech-stunde auf einem Patiententelefon zu kontaktieren. Auf diese Weise wird eine optimale Betreuung der Patienten auf höchstem Standard gesichert.